Klartext: Fördermittel sind Mittel zwischen Kunde und Förderstelle. Unsere Preise bleiben unverändert. Bewilligungen vergrößern den Umfang. Projektstart nach 30.000 Anzahlung.

Grundlagen

Was ist die Forschungszulage (§ 3 FZulG)

Die Forschungszulage ist die steuerliche F&E-Förderung der Bundesregierung. Unternehmen erhalten eine Steuergutschrift auf förderfähige Aufwände, ganz gleich, ob sie Gewinne erzielen oder nicht. Grundlage ist das Forschungszulagengesetz (§ 3 FZulG), das Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung begünstigt.

Besonderheit: Der Antrag besteht aus zwei Schritten. Zuerst bestätigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) den Forschungscharakter, anschließend wird die Zulage mit der Steueranmeldung beim Finanzamt geltend gemacht.

Für wen lohnt es sich?

  • KMU, Konzerntöchter und Startups mit F&E-Teams
  • Unternehmen mit Auftragsforschung oder kollaborativen Projekten
  • Organisationen mit rückwirkenden Investitionen seit 2020

Projektbeispiele

Beispiele für Software / KI-Projekte

Vision-Inspection in der Fertigung

Experimentelle Trainingsläufe, eigenentwickelte Datenlabeling-Pipeline und Edge-Inferenzmodule. Förderfähig als experimentelle Entwicklung.

KI-Orchestrierung für Kundenservice

Neue Dialogmodelle, Wissensgraphen, Evaluierungsframework. Enthält Forschung an Algorithmen, Metriken und Prototyping bis zum MVP.

Weitere Beispiele

  • Datenplattformen mit automatisierter Qualitätssicherung
  • Transformer-basierte NLP-Prototypen für Vertragsanalyse
  • Simulationsmodelle zur Prozessoptimierung mit KI-Komponenten

Vergleich

Vorteil gegenüber klassischen Zuschüssen (rückwirkend beantragbar)

  • Rückwirkend für Projekte seit 2020 anwendbar
  • Keine Wettbewerbsverfahren oder Förderstopps
  • Kombinierbar mit Zuschüssen, solange keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt
  • Auszahlung unabhängig vom Cashflow, wirkt als Steuergutschrift

Unser Vorgehen

Wir dokumentieren Forschungsanteile parallel zum Projekt, sodass rückwirkende Anträge sauber belegt sind. Abzüge aus anderen Förderungen berücksichtigen wir in der Kalkulation.

Förderquote

Förderquote 25 bis 35 % auf Personalkosten

Förderquote

Bis zu 25 %

Förderung auf Personalkosten der Forschungsteams bis zu 4 Mio. Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr.

Auftragsforschung

15 % Bonus

Externe Entwicklungsdienstleister können bis zu 2 Mio. Euro Auftragsvolumen geltend machen.

Zeitfenster

Rückwirkend

Projektkosten seit 2020 sind rückwirkend ansetzbar, solange sie förderfähig dokumentiert sind.

Ablauf

Ablauf (Projekt → BSFZ → Finanzamt)

Schritt 1

Projekt-Scoping

Wir identifizieren förderfähige Projekte, trennen Implementierung von Forschung und definieren Arbeitspakete entlang OECD-Frascati-Kriterien.

Schritt 2

BSFZ-Bescheinigung

Erstellung der inhaltlichen Beschreibung, technische Doku, Zeitpläne, Personalaufwand, Innovationsgrad. Einreichung über das BSFZ-Portal.

Schritt 3

Finanzamt-Antrag

Nach positiver Bescheinigung übertragen wir Kennzahlen in das amtliche Formular, begleiten Rückfragen und dokumentieren Nachweise für Betriebsprüfungen.

Dokumentation

Welche Unterlagen die Finanzverwaltung erwartet

Technische Dokumente

  • Projektbeschreibung mit technologischem Neuheitsgrad
  • Architekturdiagramme, Experimentprotokolle, Testberichte
  • Versionshistorie, Code-Repository, Datenquellen

Kaufmännische Nachweise

  • Stundennachweise, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen
  • Fremdleistungsverträge, Rechnungen, Zahlungsbelege
  • Zuordnungssystem für Kostenstellen und Projekte

FAQ

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und experimentelle Entwicklung. Unternehmen können bis zu 25 Prozent ihrer Personalkosten und 15 Prozent von Auftragsforschung als Steuergutschrift erhalten.

Welche Projekte sind begünstigt?

Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Für Software zählt beispielsweise die Entwicklung neuer Algorithmen, KI-Modelle, Datenpipelines oder Prototypen, die eine technologische Neuerung darstellen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Schritt 1 ist der Antrag auf eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Nach Erhalt der Bescheinigung kann die Zulage über das Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung beantragt werden.

Quellen: forschungszulage.de, BMF.

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Wir verbinden Förderberatung mit technischer Umsetzung. Dadurch belegen wir Innovationen im Code und erleichtern die Prüfung.

  • Förderfähige Projekte identifizieren
  • Dokumentationssystem einführen
  • BSFZ-Antrag, Finanzamt und Nachweise begleiten

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