Bis zu 25 %
Förderung auf Personalkosten der Forschungsteams bis zu 4 Mio. Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr.
Klartext: Fördermittel sind Mittel zwischen Kunde und Förderstelle. Unsere Preise bleiben unverändert. Bewilligungen vergrößern den Umfang. Projektstart nach 30.000 Anzahlung.
Quellen
Grundlagen
Die Forschungszulage ist die steuerliche F&E-Förderung der Bundesregierung. Unternehmen erhalten eine Steuergutschrift auf förderfähige Aufwände, ganz gleich, ob sie Gewinne erzielen oder nicht. Grundlage ist das Forschungszulagengesetz (§ 3 FZulG), das Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung begünstigt.
Besonderheit: Der Antrag besteht aus zwei Schritten. Zuerst bestätigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) den Forschungscharakter, anschließend wird die Zulage mit der Steueranmeldung beim Finanzamt geltend gemacht.
Projektbeispiele
Experimentelle Trainingsläufe, eigenentwickelte Datenlabeling-Pipeline und Edge-Inferenzmodule. Förderfähig als experimentelle Entwicklung.
Neue Dialogmodelle, Wissensgraphen, Evaluierungsframework. Enthält Forschung an Algorithmen, Metriken und Prototyping bis zum MVP.
Vergleich
Wir dokumentieren Forschungsanteile parallel zum Projekt, sodass rückwirkende Anträge sauber belegt sind. Abzüge aus anderen Förderungen berücksichtigen wir in der Kalkulation.
Förderquote
Förderung auf Personalkosten der Forschungsteams bis zu 4 Mio. Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr.
Externe Entwicklungsdienstleister können bis zu 2 Mio. Euro Auftragsvolumen geltend machen.
Projektkosten seit 2020 sind rückwirkend ansetzbar, solange sie förderfähig dokumentiert sind.
Ablauf
Wir identifizieren förderfähige Projekte, trennen Implementierung von Forschung und definieren Arbeitspakete entlang OECD-Frascati-Kriterien.
Erstellung der inhaltlichen Beschreibung, technische Doku, Zeitpläne, Personalaufwand, Innovationsgrad. Einreichung über das BSFZ-Portal.
Nach positiver Bescheinigung übertragen wir Kennzahlen in das amtliche Formular, begleiten Rückfragen und dokumentieren Nachweise für Betriebsprüfungen.
Dokumentation
FAQ
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und experimentelle Entwicklung. Unternehmen können bis zu 25 Prozent ihrer Personalkosten und 15 Prozent von Auftragsforschung als Steuergutschrift erhalten.
Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Für Software zählt beispielsweise die Entwicklung neuer Algorithmen, KI-Modelle, Datenpipelines oder Prototypen, die eine technologische Neuerung darstellen.
Schritt 1 ist der Antrag auf eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Nach Erhalt der Bescheinigung kann die Zulage über das Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung beantragt werden.
Quellen: forschungszulage.de, BMF.
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